Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Mit der Comp-Pro Systemhaus GmbH, Bremen (Amtsgericht
Bremen, HRB 20277 HB) als herrschendem Unternehmen ist
am 06.12.2024 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2024
zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den
genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug
genommen. |
a)
09.12.2024
Muchow |
HRB 203922: Comp-Pro GmbH, Drakenburg, Verdener Landstr. 4, 31623 Drakenburg. Einzelprokura: Jürjens, Ihno, Bremen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 203922: Comp-Pro GmbH, Drakenburg, Verdener Landstr. 4, 31623 Drakenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Langhans, Ingo, Bremen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jürgens, Ihno, Bremen, * ‒.‒.‒‒.
Comp-Pro GmbH, Drakenburg, Verdener Landstr. 4, 31623 Drakenburg. Einzelprokura: Mach, Elke, Nienburg, * ‒.‒.‒‒.
Comp-Pro Software & Service GmbH, Drakenburg, Verdener Landstraße 4, 31623 Drakenburg. Neue Firma: Comp-Pro GmbH. Geschäftsanschrift: Verdener Landstr. 4, 31623 Drakenburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Produkten der Informations-, Kommunikations- und Sicherheits-Technologie, der dazugehörige Service und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Der Übergang der vor Übernahme der Firma im Betriebe des Geschäfts der Comp-Pro GmbH entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
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