Compact Technology GmbH, Traunreut, Traunring 65, 83301 Traunreut.Der Gewinnabführungsvertrag vom 07.12.2006 mit der RPM Germany GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 56969) ist durch Aufhebung zum 18.02.2010 beendet. Die Verschmelzung wurde am 18.02.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRB 3932). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Compact Technology GmbH, Traunreut, Traunring 65, 83301 Traunreut.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rice, Ronald Albert, Hudson, Ohio/USA, * ‒.‒.‒‒; Tompkins, P. Kelly, Westlake, Ohio/USA, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Tremco illbruck Produktion GmbH mit dem Sitz in Bodenwöhr (Amtsgericht Amberg HRB 3932) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Compact Technology GmbH, Traunreut, Traunring 65, 83301 Traunreut.Prokura erloschen: Verachter, Erika, Obing, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Dokter, Willem Hendrik, Almere/Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
Compact Technology GmbH, Traunreut, Traunring 65, 83301 Traunreut.Geschäftsanschrift: Traunring 65, 83301 Traunreut. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Rogalla, Arno, Bad Bramstedt, * ‒.‒.‒‒.
Compact Technology GmbH, Traunreut (Traunring 65, 83301 Traunreut). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hillringshaus, Klaus, Odenthal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Rogalla, Arno, Bad Bramstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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