HRB 7747:Compass Gesellschaft für Medientechnologie mbH, Mainz, Robert Koch Str. 35, 55129 Mainz.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HUP AG am 02.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 7747:Compass Gesellschaft für Medientechnologie mbH, Mainz, Robert Koch Str. 35, 55129 Mainz.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.20124 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2014 mit der HUP AG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 200454) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.