CompuMED Praxiscomputer Verwaltungs-GmbH, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.04.2011 mit der CompuGROUP Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 3020) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CompuMED Praxiscomputer Verwaltungs-GmbH, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CompuGROUP Beteiligungsgesellschaft mbH am 16.11.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CompuMED Praxiscomputer Verwaltungs-GmbH, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz.Mit der CompuGROUP Holding AG, Koblenz (AG Koblenz HRB 4358) als herrschendem Unternehmen ist am 08.03.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2010 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat am 19.05.2010 zugestimmt . Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
CompuMED Praxiscomputer Verwaltungs-GmbH, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz.Bestellt als Geschäftsführer: Saxler, Michael, Neuwied, * ‒.‒.‒‒. Änderung der Vertretungsbefugnis : Geschäftsführer: Hahne, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
CompuMED Praxiscomputer Verwaltungs-GmbH, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Data-Vital Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 6405) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen