HRA 7716:CompuStar Technologies GmbH & Co. KG, Münster (Zum Kaiserbusch 7, 48165 Münster). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 7716:CompuStar Technologies GmbH & Co. KG, Münster (Zum Kaiserbusch 7, 48165 Münster). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf 4 Wochen festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
CompuStar Technologies GmbH & Co. KG, Münster (Zum Kaiserbusch 7, 48165 Münster). Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 05.01.2007 - 74 IN 97/06) . Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3, § 161 Absatz 2 HGB von Amts wegen eingetragen.
CompuStar Technologies GmbH & Co. KG, Münster (Zum Kaiserbusch 7, 48165 Münster, Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion von und der Handel mit EDV-Hardware und Software,Unterhaltungselektronik, elektrischen und elektronischen Geräten jeder Art und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: CompuStar Technologies Verwaltung GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 52758), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für die Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie für Rechtsgeschäfte mit der Kommanditgesellschaft und deren Gesellschaftern jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CompuStar Technologies GmbH, Münster (HRB 10208) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.11.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.