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Comyno GmbH, Frankfurt (HRB 110387)

Firmendaten

Anschrift
Zimmerweg 6
60325 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 069/91315995
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.comyno.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 110387
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Keywords
solution software sftr securities lending securities finance regulatory technologies regulations financial market consulting IT services
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Comyno GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 110387 verzeichnet. Nach der Gründung am 28.11.2017 hat die Comyno GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Erstellung, der Vertrieb und die Pflege von Software-Systemen, die Erbringung von Beratungsleistungen, die Bereitstellung von Software-Systemen, deren Infrastruktur und die Vermarktung sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Übernahme von Geschäftsprozessen sowie aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.100,00 EUR. Die Comyno GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.05.2022)

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Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
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Registermeldungen 6

Calendar 17.04.2020
Veränderung

HRB 110387: Comyno GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Frank, Bad Soden am Taunus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.

Calendar 10.07.2019
Veränderung

HRB 110387: Comyno Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Comyno GmbH.

Calendar 04.12.2018
Veränderung

HRB 110387: Comyno Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Comyno Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 05885014) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 04.12.2018
Veränderung

HRB 110387: Comyno Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der grenzüberschreitenden Verschmelzung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.

Calendar 22.06.2018
Vorgang ohne Eintragung

HRB 110387: Comyno Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Comyno Limited eingereicht worden.Im Hinblick auf die gem. §122d Satz 2 UmwG nach §10 HGB bekannt zu machenden Angaben teile ich deren Inhalt wie folgt gem. §122d Satz 3 UmwG mit:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):Die Comyno Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Companies House zur Registernummer 05885014 als übertragende Gesellschaft, sowiedie Comyno Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 110387, übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaften der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Comyno Ltd. auf die Comyno Deutschland GmbH die folgenden Rechte zu (§122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Comyno Deutschland GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. §22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Comyno Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des §22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Comyno Deutschland GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft (Comyno Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist, (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterEs existieren keine Minderheitsgesellschafter, sämtliche Anteile beider Gesellschaften werden von Herrn Markus Büttner gehalten. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Comyno Deutschland GmbH angefordert werden.

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Historie 4

17.04.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Frank Becker
Geschäftsführer

10.07.2019
Firmenname geändert

alt:
Comyno Deutschland GmbH

neu:
Comyno GmbH

04.12.2018
Kapitaländerung

Altes Stammkapital:
25.000,00 EUR

Neues Stammkapital:
25.100,00 EUR

12.12.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Markus Büttner
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Admir Spahic
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 12.12.2017