HRB 42652: ConTrust Consult AG, Rödermark, Max-Planck-Straße 8, 63322 Rödermark. Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 8, 63322 Rödermark.
ConTrust Consult AG, Rödermark, (Max-Planck-Straße 8, 63322 Rödermark).Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
ConTrust Consult AG, Rödermark (Max-Planck-Straße 8, 63322 Rödermark). Nicht mehr Vorstand: Gotta, Thilo.
ConTrust Consult AG, Rödermark (Max-Planck-Straße 8, 63322 Rödermark). Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.07.2005 mit Änderung vom 23.02.2006. Gegenstand: Beratung von Unternehmen jeglicher Art, mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung sowie die Haus- und Vermögensverwaltung, soweit diese nicht besonderer Genehmigung bedarf. Die Gesellschaft übernimmt es weiterhin, für Dritte laufende Geschäftsvorfälle zu verbuchen und die zugrunde liegenden Belege mit dem Buchungssatz zu versehen (kontieren) und die laufende Lohnbuchhaltung zu führen, soweit dies nicht durch das Steuerberatungsgesetz ausgeschlossen wird. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Gotta, Thilo, Rödermark, * ‒.‒.‒‒; Kutschera, Alexander, Eppertshausen, * ‒.‒.‒‒; jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ConTrust Consult GmbH mit dem Sitz in Rödermark (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34238) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses vom 21.07.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.