Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
08.12.2022
Wegner |
HRB 18061: Concavum Beteiligungs GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Str. 16, 90762 Fürth. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Habsburg-Lothringen, Dominik, St. Andrä im Lavanttal / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 18061: Concavum Beteiligungs GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Str. 16, 90762 Fürth. Bestellt: Geschäftsführer: Habsburg-Lothringen, Dominik, St. Andrä im Lavanttal / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 18061: Concavum Beteiligungs GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Str. 16, 90762 Fürth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brunold, Max, St. Margarethen an der Raab / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18061: Concavum Beteiligungs GmbH, Fürth, Rudolf-Breitscheid-Str. 16, 90762 Fürth. Die Concavum Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 17961) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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