Concept Finance GmbH, Leipzig (Abtnaundorfer Straße 51, 04347 Leipzig). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ratajczak, Peter, Gera, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Ratajczak, Stefan, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Concept Finance GmbH, Leipzig (Rosa-Luxemburg-Str. 29 (im B 2), 04103 Leipzig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2005 mit Nachtrag vom 11.04.2006. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, Finanzierungen und Kapitalanlagen gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG sowie alle anderen, mit diesen Geschäften im Zusammenhang stehenden kaufmännischen Beratungs-, Service- und sonstige Dienstleistungen. Die Gesellschaft wird dabei ausschließlich als Makler i.S. der § 93 ff. HGB tätig. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, unter Beibehaltung oder Einstellung ihrer Aktivform, sich an Personengesellschaften als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Ratajczak, Peter, Gera, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Peter Ratajczak e.K. mit dem Sitz in Eisenberg (Amtsgericht Gera HRA 2986) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 28.09.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers.).Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Die Ausgliederung wurde am 27.09.2006 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.