Concepta Beteiligungen GmbH, Andernach (Grabenstr. 35, 56626 Andernach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Concepta Verwaltungsgesellschaft mbH am 29.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Concepta Beteiligungen GmbH, Andernach (Grabenstr. 35, 56626 Andernach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.01.2005 mit der Concepta Baugesellschaft mbH mit Sitz in Vettelschoß ( AG Montabaur HRB 20096) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.