Concepta Versicherungsdienst GmbH, Minden (Marienglacis 9, 32427 Minden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Versicherungsmakler Dr. Schmidt & Erdsiek KG am 18.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Concepta Versicherungsdienst GmbH, Minden (Marienglacis 9, 32427 Minden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Versicherungsmakler Dr. Schmidt & Erdsiek KG mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen, HRA 3430) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Concepta Versicherungsdienst GmbH, Minden (Marienglacis 9, 32427 Minden). Nicht mehr Geschäftsführer: Nötzold, Frank, Diplom-Betriebswirt, Köln.