HRB 209539: Concepts & Solutions Consulting GmbH, Langenhagen, Frankenring 16, 30855 Langenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Hannover beschlossen. Hannover. Neue Geschäftsanschrift: Jägerstieg 23, 30657 Hannover. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Doberstein, Uwe, Pattensen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Concepts & Solutions Consulting GmbH, Langenhagen, Frankenring 16, 30855 Langenhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2012 nebst Änderung vom 28.12.2012. Geschäftsanschrift: Frankenring 16, 30855 Langenhagen. Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung, Handel mit EDV-Geräten und EDV-Zubehör. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Doberstein, Uwe, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Concepts & Solutions Consulting AG, Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 60517) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 nebst Ergänzungsurkunde vom 28.12.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.