Condor-Werke Gebr. Frede GmbH & Co. KG, Ennigerloh (Warendorfer Str. 47 - 52, 59320 Ennigerloh). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Condor-Werke Gebr. Frede GmbH mit Sitz in Ennigerloh (Münster, HRB 9734) am 20.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Condor-Werke Gebr. Frede GmbH & Co. KG, Ennigerloh (Warendorfer Str. 47 - 52, 59320 EnnigerlohDie Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der Condor- Werke Gebr. Frede GmbH mit Sitz in Ennigerloh (Amtsgericht Münster, HRB 9734) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.