Conductix-Wampfler AG, Weil am Rhein, Rheinstr. 27 + 33, 79576 Weil am Rhein. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.02.2012 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Conductix-Wampfler GmbH", Weil am Rhein (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708108) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Conductix-Wampfler AG, Weil am Rhein, Rheinstr. 27 + 33, 79576 Weil am Rhein. Die Hauptversammlung vom 25.10.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 11 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) und 12 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Beschlussfassung) beschlossen.
Conductix-Wampfler AG, Weil am Rhein, Rheinstr. 27 + 33, 79576 Weil am Rhein.
Conductix-Wampfler AG, Weil am Rhein, Rheinstr. 27 + 33, 79576 Weil am Rhein.Die Hauptversammlung vom 09.02.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 1 (Einziehung von eigenen Aktien), 7 Abs. 1 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 9 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrates) und 13 (Geschäftsjahr und Jahresabschluss) beschlossen.
Wampfler Aktiengesellschaft, Weil am Rhein (Rheinstr. 27 + 33, 79576 Weil am Rhein). Die Hauptversammlung vom 21.07.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Conductix-Wampfler AG. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Energie- und Datenübertragungssystemen sowie von Sicherheitssystemen und Rationalisierungssystemen aller Art für Anwendungen im industriellen, kommunalen und privaten Bereich. Projektierungs- und Planungsaufgaben sind dabei eingeschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2008 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Manfred Wampfler GmbH", Weil am Rhein (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 413497) und "Conductix GmbH", Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach HRB 7211) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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