Conec Sub - D Stecksysteme GmbH, Lippstadt (Ostenfeldmark 16, 59557 Lippstadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Conec - Elektronische Bauelemente GmbH am 10.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Conec Sub - D Stecksysteme GmbH, Lippstadt (Ostenfeldmark 16, 59557 Lippstadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2007 mit der Conec - Elektronische Bauelemente GmbH mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn (HRB 5515)) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.