Confiserie Adams GmbH, Meerbusch, Dorftstraße 2a, 40667 Meerbusch.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Confiserie Adams e. K. (Amtsgericht Neuss HRA 6923) am 23. März 2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Confiserie Adams GmbH, Meerbusch, Dorftstraße 2a, 40667 Meerbusch.Ergänzend eingetragen als Geschäftsanschrift: Dorftstraße 2a, 40667 Meerbusch. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. September 2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. September 2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Confiserie Adams e.K. (Amtsgericht Neuss, AR 107/10) auftretenden Kaufmann Karl Adams übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.