Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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Von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG
eingetragen: Prokura erloschen
Seifert, Katrin, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒ |
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 13.11.2024,
AZ: 203 IN 1948/24, ist das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. |
a)
19.11.2024
Chevalier |
17 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Schreier, Felix, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.03.2023
Chevalier |
HRB 24498: ConnPeo GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Schreier, Felix, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 24498: ConnPeo GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zezulka, Toni, Niederwiesa OT Braunsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24498: ConnPeo GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Die vivamera GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 30957) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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