HRB 21192: Connect-Systems GmbH, Mülheim an der Ruhr, Prinzeß-Luise-Straße 62, 45479 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 21192:Connect-Systems GmbH, Mülheim an der Ruhr, Prinzeß-Luise-Straße 62, 45479 Mülheim an der Ruhr.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß #DV.FamFG(Text="Wählen Sie aus, ob altes Recht nach dem FGG oder neues Recht nach dem FamFG anzuwenden ist!",Eingabe="§ 141 a Absatz 1 FGG "|"altes Recht nach dem FGG","§ 394 Absatz 1 FamFG "|"neues Rechts nach dem FamFG") wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe=" Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem #Re.Name, #Re.Strasse, #Re.PLZZustell #Re.OrtZustell schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem #Re.Name eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden."|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung")
Connect-Systems GmbH, Mülheim an der Ruhr, Prinzeß-Luise-Straße 62, 45479 Mülheim an der Ruhr. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als Liquidator: Busch, Ursula, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Connect-Systems GmbH, Mülheim an der Ruhr, Prinzeß-Luise-Straße 62, 45479 Mülheim an der Ruhr.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2009. Geschäftsanschrift: Prinzeß-Luise-Straße 62, 45479 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Elektronikartikeln sowie Dienstleistungen im EDV-Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der Geschäftsführer mit der Befugnis zur Einzelvertretung ist stets befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Busch, Ursula, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.