HRB 48507: Connectis Spain Holding GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg. Die Verschmelzung mit der übernehmenden Connectis ICT Services Spanish Holding, S.L.U. mit Sitz in Madrid (einegetragen im Handelsregister von Madrid, Buch 32,031, Blatt 158 Abschnitt 8, Seitenzahl M-576387) ist am 18.08.2016 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 48507: Connectis Spain Holding GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 27.11.2015 mit der Connectis ICT Services Spanish Holding, S.L.U. mit Sitz in Madrid (eingetragen im Handelsregister von Madrid, Buch 32,031, Blatt 158, Abschnitt 8, Seitenzahl M-576387) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 48507: Connectis Spain Holding GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Connectis Spain Holding GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB 48507) als übertragender Rechtsträger mit der Connectis ICT Services Spanish Holding S.L.U. mit Sitz in Madrid/Spanien (private Gesellschaft mit beschränkter Haftung spanischen Rechts), eingetragen beim Handelsregister von Madrid im Buch 32,031, Blatt 158, Abschnitt 8, Seitenzahl M-576387) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekanntzumachen, da es sich um die Verschmelzung von zwei Schwesterngesellschaften mit demselben Alleingesellschafter handelt. Bei der Gesellschaft sind daher keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Auch bei der übernehmenden Connectis ICT Services Spanish Holding S.L.U. sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, weswegen auch für diese kein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung entsprechender Rechte bekanntzumachen ist.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bestimmen sich nach § 122 j UmwG. Gemäß dieser Vorschrift ist - da die übernehmende Connectis ICT Services Spanish Holding S.L.U. spanischem Recht unterliegt - den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 122j Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UmwG).Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Gesellschaft auf dieses Recht hinzuweisen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. In Spanien wird die grenzüberschreitende Verschmelzung in dem Amtsblatt des Handelsregisters (Boletin Oficial del Registro Mercantil) und in einer auflagenstarken Zeitung in Madrid (in diesem Fall ist die Veröffentlichung in der Zeitung "Cinco Dias" geplant) gemäß Art. 43 des LME (Ley de Modificaciones Estructurales) bekanntgemacht. Die Bekanntmachung wird im Jahr 2016 direkt nach der Erteilung der Zustimmung der Gesellschafter zur Verschmelzung erfolgen (voraussichtlich Januar 2016). In dieser Bekanntmachung wird bekanntgemacht: (a) das Recht der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen die vollständige Verschmelzungsdokumentation zu verlangen und (b) das Recht der Gläubiger der Verschmelzung zu widersprechen. Gemäß Artikel 44 des LME beginnt mit der Bekanntmachung eine Frist von einem Monat, innerhalb derer die Gläubiger wegen ihrer fälligen und nicht fälligen Forderungen der Verschmelzung widersprechen können, sofern keine Sicherheiten bestehen.Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Connectis Spain Holding GmbH, Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg.
HRB 48507: Connectis Spain Holding GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 17.08.2015 wirksam geworden.
HRB 48507: Connectis Spain Holding GmbH, Neu-Isenburg, Martin-Behaim-Straße 4a, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der connectis ICT Services Holding GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 143763 B) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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