Conrad GmbH, Neunkirchen, Am Mühlenwald 5-7, 66540 Neunkirchen. Einzelprokura: Conrad, Karin Klara Maria, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒; Conrad, Melanie, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒; Conrad, Wolfgang Leo, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒.
Conrad GmbH, Homburg, Am Mühlenwald 5-7, 66540 Neunkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Neunkirchen beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2013 mit der TCI Holding GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 91916) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Neuer Sitz: Neunkirchen. Geschäftsanschrift: Am Mühlenwald 5-7, 66540 Neunkirchen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Conrad GmbH, Homburg (Saarpfalzstraße 59, 66424 Homburg). Nicht mehr Geschäftsführerin: Conrad, Melanie Irene, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.03.2013 mit der In-Gastro GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 100034) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.