Conrad Holding GmbH, Hirschau (Claus-Konrad-Str. 1, 92242 Hirschau). Der Formwechsel wurde am 21.07.2006 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRB 3880).
Conrad Holding GmbH, Hirschau (Claus-Konrad-Str. 1, 92242 Hirschau). Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 2.495,17 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 14 Abs. 3 (Stimmrecht und Beschlussfassung) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 1.587.500,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Conrad Holding AG" mit dem Sitz in Hirschau (Amtsgericht Amberg HRB 3880) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Conrad Holding GmbH, Hirschau (Claus-Konrad-Str. 1, 92242 Hirschau). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.02.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.02.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 13.02.2006 unter ihrem Fortbestand Teile des Vermögens (ihre sämtlichen Geschäftsanteile an der Conrad Auslandsholding GmbH mit dem Sitz in Hirschau , AG Amberg, HRB 3793) auf die Conrad Electronic Wernberg GmbH mit dem Sitz in Hirschau (Amtsgericht Amberg HRB 3590)übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Conrad Holding GmbH, Hirschau (Claus-Konrad-Str. 1, 92242 Hirschau).Die Conrad Holding AG mit Sitz in A-2340 Mödling (eingetragen zur Firmenbuchnummer 270844a beim Firmenbuch des Landesgerichts Wr. Neustadt) als übertragende Gesellschaft und die Conrad Holding AG (derzeit noch: "Conrad Holding GmbH") mit Sitz in D-92240 Hirschau (eingetragen zur Nummer HRB "neu" beim Handelsregister des Amtsgerichts Amberg, derzeit noch: HRB 1690) als aufnehmende Gesellschaft beabsichtigen, die beiden Gesellschaften zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Im Rahmen der Offenlegungsverpflichtung gem. § 5 SEAG i.V.m. § 61 UmwG haben die beteiligten Gesellschaften den Entwurf des Verschmelzungsvertrags am 1. Dezember 2005 zum Zwecke der Offenlegung beim Amtsgericht Amberg eingereicht. Gemäß Art. 21 SE-VO sind überdies folgende Angaben bekannt zu machen: Die Offenlegung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrags von Seiten der übertragenden Gesellschaft erfolgte am 30. November 2005 beim Firmenbuch des Landesgerichts Wr. Neustadt und kann dort zur Firmenbuchnummer FN 270844a eingesehen werden. Die Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaften werden überdies auf ihre Rechte gemäß § 22 UmwG hingewiesen und können unter nachfolgender Anschrift eine kostenlose Auskunft über die Modalitäten des Gläubigerschutzes erlangen: Conrad Holding AG (derzeit noch: "Conrad Holding GmbH") z.Hd. Herrn Josef Aschauer, Klaus-Conrad-Straße 1, D-92240 Hirschau. Künftige Firma der SE wird sein "Conrad Holding SE" mit Sitz in D-92240 Hirschau.
Conrad Holding GmbH, Hirschau (Claus-Konrad-Str. 1, 92242 Hirschau). Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2005 hat die Änderung des § 19 Abs. 1 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 05.08.2005 sowie gemeinsamen Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 05.08.2005 Teile des Vermögens, nämlich ihre Kommanditbeteiligungen an der Conrad Electronic GmbH & Co KG mit dem Sitz in Wels (Österreich), der Conrad Electronic GmbH & Co Wien KG mit dem Sitz in Wien (Österreich), der Conrad Electronic GmbH & Co Vösendorf KG mit dem Sitz in Vösendorf (Österreich) und der Conrad Electronic GmbH & Co Graz KG mit dem Sitz in Graz (Österreich) sowei ihre sämtlichen Geschäftsanteile an der Conrad Electronic GmbH mit dem Sitz in Wels (Österreich) auf die Conrad Electronic Wernberg GmbH mit dem Sitzin Hirschau (Amtsgericht Amberg HRB 3590) übertragen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.