HRB 206251: Conrad Meinke Immobilien GmbH, Altenmedingen, Becklinger Weg 3, 29575 Altenmedingen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2022 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Meinke, Carsten, Thomasburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 206251: Conrad Meinke Immobilien GmbH, Altenmedingen, Becklinger Weg 3, 29575 Altenmedingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2016. Geschäftsanschrift: Becklinger Weg 3, 29575 Altenmedingen. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung sowie die Verwertung von eigenem Grundbesitz einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Ausgeschlossen sind nach § 34 c GewO genehmigungsbedürftige Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Meinke, Conrad, Altenmedingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Conrad Meinke Immobilien OHG, Altenmedingen (HRA 202380) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.04.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.