Consilium Beteiligungs-GmbH, Bergheim, Dormagener Straße 78, 50129 Bergheim. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Consilium Beteiligungs-GmbH, Bergheim, (Dormagener Straße 78, 50129 Bergheim).Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneck, Jörg; Schneck, Wilhelma. Nicht mehr Geschäftsführer, sondern Liquidator: Hofmann, Dirk, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
SHP Schneck Hofmann & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bergheim (Dormagener Straße 78, 50129 Bergheim). Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist weiterhin geändert in § 4 (Stammkapital) und § 6 (Vertretung und Geschäftsführung) und ist insgesamt neu gefasst worden. Neue Firma: Consilium Beteiligungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an sämtlichen Consilium Vorrats GmbH & Co. KG's bis zur Veräußerung der Vorratsgesellschaften. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
SHP Schneck Hofmann & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bergheim (Dormagener Str. 78, 50129 Bergheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2006. Gegenstand: die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, § 59 c Abs. 1 BRAO. Die Gesellschaft soll die Geschäfte der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft SHP Schneck Hofmann & Partner fortführen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung mussein geschäftsführender Rechtsanwalt mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 59 i Abs. 2 BRAO). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hofmann, Dirk, Bergheim, * ‒.‒.‒‒; Schneck, Wilhelma, Bergheim, * ‒.‒.‒‒; Schneck, Jörg, Bergheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.