Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Brenner, Eric Wolfgang, Hofheim am Taunus,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.05.2024
Beer
b)
Fall 20 |
16 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Hausherr, Alexander, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.07.2023
Beer
b)
Fall 18 |
HRB 21228: Consortium Gastronomie GmbH, Wiesbaden, Hasengartenstr. 25, 65189 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: König, Lukas Maximilian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: König, Lukas Maximilian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21228: Consortium Gastronomie GmbH, Wiesbaden, Hasengartenstr. 25, 65189 Wiesbaden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: König, Lukas Maximilian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Washington, Frank James, Gladenbach Weidenhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21228: Consortium Gastronomie GmbH, Wiesbaden, Hasengartenstr. 25, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Consortium Services GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 27342) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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