PR 1664: Constanta Steinbacher Kleine PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Menzinger Str. 66, 80992 München). Eingetreten: Partner: Aberl, Moritz, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht, Starnberg, * ‒.‒.‒‒; Aberl, Manfred, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ismaning, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Partner: Kleine, Elmar, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒; Steinbacher, Gerhard, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, München, * ‒.‒.‒‒.
PR 1664: SK Steinbacher & Kleine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Menzinger Str. 66, 80992 München). Name geändert, nun: Constanta Steinbacher Kleine PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
PR 1664: SK Steinbacher & Kleine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Menzinger Straße 66, 80992 München). Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, Erteilung von Bestätigungsvermerken über Vornahme und Ergebnis solcher Prüfungen sowie die zu vereinbarenden Tätigkeiten gern. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 3 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43a Abs. 2 WPO. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Kleine, Elmar, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Vaterstetten, * ‒.‒.‒‒; Steinbacher, Gerhard, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, München, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der S & K Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 135988). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.