Constanze Internet Holding GmbH, Hamburg (Stubbenhuk 7, 20459 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jahr Assetmanagement GmbH am 09.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Constanze Internet Holding GmbH, Hamburg (Stubbenhuk 7, 20459 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.05.2007 mit der Jahr Assetmanagement GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 34468) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Constanze Internet Holding GmbH, Hamburg (Stubbenhuk 7, 20459 Hamburg). Der mit der Jahr Holding GmbH & Co.KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 65667) am 12.09.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vereinbarung mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2006, 24.00 Uhr beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.