Consuma Beteiligungsverwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8+10, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.03.2006 mit der bkc Holding GmbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rh. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh. HRB 5341) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Consuma Beteiligungsverwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8+10, 67059 Ludwigshafen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden bkc Holding GmbH am 02.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der mit der bkc Holding GmbH als herrschende Gesellschaft am 30.06.2005 geschlossene und mit Nachträgen vom 30.09.2005 und 14.11.2005 in § 2 geänderte Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung beendet.Nicht eingetragen: Wegen der Vertragsbeendigung hat der andere Vertragsteil den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs als bekanntgemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Consuma Beteiligungsverwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8+10, 67059 Ludwigshafen). Der mit der bkc Holding GmbH, Ludwigshafen (HRB 5341, Amtsgericht Ludwigshafen) am 30.06.2005 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch die Nachträge vom 30.09.2005 und 14.11.2005 in § 2 ( Verlustübernahme )geändert. Die Gesellschafterversammlungvom 30.09.2005 und 14.11.2005 hat dem jeweiligen Nachtrag zugestimmt.
Benckiser Beteiligungsverwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rhein (Ludwig-Bertram-Str. 8+10, 67059 Ludwigshafen). Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Consuma Beteiligungsverwaltungs GmbH. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Marianne, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Mit der bkc Holding GmbH, Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 5341) als herrschendem Unternehmen ist am 30.06.2005 Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.