HRA 99774: Container Trade Company - CTC GmbH & Co. KG, Hamburg, Englische Planke 2, 20459 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 99774: Container Trade Company - CTC GmbH & Co. KG, Hamburg, Englische Planke 2, 20459 Hamburg. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Liquidator: ConExclusiv GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86624), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 99774: Container Trade Company - CTC GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Englische Planke 2, 20459 Hamburg.
Container Trade Company - CTC GmbH & Co. KG, Hamburg, Kajen 6-8, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: CHG-Container Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 97620). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: ConExclusiv GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 86624), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Container Trade Company - CTC GmbH & Co. KG, Hamburg, Kajen 6-8, 20459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Kajen 6-8, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 31.10.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.10.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete CTC Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 109712) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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