Contec Bauwerksabdichtungen GmbH, Porta Westfalica (Südstr. 3, 32457 Porta Westfalica). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Contec Bausysteme GmbH am 21.07.2006 eingetragen worden.
Contec Bauwerksabdichtungen GmbH, Porta Westfalica (Südstr. 3, 32457 Porta Westfalica). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2006 mit der Contec Bausysteme GmbH mit Sitz in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen HRB 4300) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Contec Bauwerksabdichtungen GmbH, Porta Westfalica (Südstr. 3, 32457 Porta Westfalica). Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.