HRA 66337: Conti Cristallo Schiffahrts-GmbH & Co. KG MS "Conti La Spezia", München, Paul-Wassermann-Str. 5, 81829 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frauenstraße 30, c/o Braun Rechtsanwälte, 80469 München. Nach berichtigender Ergänzung und Sitzverlegung und Verschmelzung, geändert, nun: Liquidator und persönlich haftende Gesellschafterin: Conti 1. Verschmelzungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 151365).
HRA 66337: Conti Cristallo Schiffahrts-GmbH & Co. KG MS "Conti La Spezia", München, Frauenstraße 30, c/o Braun Rechtsanwälte, 80469 München. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 66361: Conti Cristallo Schiffahrts-GmbH & Co. KG MS "Conti Jork", München, Frauenstraße 30 c/o Braun Rechtsanwälte, 80469 München. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 66361: Conti Cristallo Schiffahrts-GmbH & Co. KG MS "Conti Jork", München, Paul-Wassermann-Str. 5, 81829 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frauenstraße 30 c/o Braun Rechtsanwälte, 80469 München. Sitz verlegt; Im Wege der Verschmelzung ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: CONTI Cristallo Schiffahrts GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 151662). Sitz verlegt; Im Wege der Verschmelzung ausgeschieden: Liquidator: CONTI Cristallo Schiffahrts GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 151662). Im Wege der Verschmelzung eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: CONTI 1. Verschmelzung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 151365).
HRB 151662: Conti Cristallo Schiffahrts-GmbH, Hamburg, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CONTI Project Development GmbH - jetzt firmierend: CONTI 1. Verschmelzungs GmbH - mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 151365) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 03.10.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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