HRB 89870: Continental Aftermarket GmbH, Eschborn, Helfmann-Park 1, 65760 Eschborn. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Continental Aftermarket & Services GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7796) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 89870: Continental Aftermarket GmbH, Eschborn, Helfmann-Park 1, 65760 Eschborn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Continental Aftermarket & Services GmbH am 03.02.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 89870: Continental Aftermarket GmbH, Eschborn, Helfmann-Park 1, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Continental Aftermarkt & Services GmbH mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7796) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 89870: Continental Aftermarket GmbH, Eschborn, Helfmann-Park 1, 65760 Eschborn. Bestellt als Geschäftsführer: Mabire, Gilles, Rambouillet / Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ruf, Michael Jörg, Malsch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 89870:Continental Aftermarket GmbH, Eschborn, Helfmann-Park 1, 65760 Eschborn.Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Helmut, Burgwald, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Peter, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Ruf, Michael Jörg, Malsch, * ‒.‒.‒‒.
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