HRB 136433 B: Continua Unternehmensentwicklung GmbH, Berlin, Bayernallee 47, 14052 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gantenbrink, Olaf
Continua Unternehmensentwicklung GmbH, Berlin, Bayernallee 47, 14052 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2011 ist das Stammkapital um 50.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..
Continua Unternehmensentwicklung GmbH, Berlin, Bayernallee 47, 14052 Berlin. Firma: Continua Unternehmensentwicklung GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bayernallee 47, 14052 Berlin Gegenstand: Die Unternehmensberatung in Eigenkapitalfragen sowie die Organisation und Durchführung von Venture Capital Events für Unternehmer, Investoren und andere interessierte Personen zum Zweck der Kapitalvermittlung, Vermittlung von Geschäftskontakten und Investor Relations. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Gantenbrink, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Kuntze, Markus, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.07.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Continua Unternehmensentwicklung AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 108681 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.07.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..