Contipark Continentale Parkgaragen GmbH, Berlin, Rankestr. 13, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Contipark International Parking GmbH (Amtsgericht Charlottenburg HRB 35936 B) als übernehmende Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Contipark Continentale Parkgaragen GmbH, Berlin, Rankestr. 13, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Contipark International Parking GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 35936 B), vormals firmierend Centre 90 Parkhaus GmbH, bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 08.12.2010 mit Ablauf des 31.12.2010 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Contipark Continentale Parkgaragen GmbH, Berlin, Rankestr. 13, 10789 Berlin. Änderung zu Nr. 2:; Die Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten, besteht nicht. Von Amts wegen berichtigt.; Geschäftsführer:; Kesseler, Michael; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Contipark Continentale Parkgaragen GmbH, Berlin, Rankestr. 13, 10789 Berlin. ; Geschäftsanschrift:; Rankestr. 13, 10789 Berlin Geschäftsführer:; 3. Cracco, Roland Francois, * ‒.‒.‒‒, Knokke Heist/Belgien; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; de Clercq, Yves; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2:; Geschäftsführer:; Kesseler, Michael; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.06.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Vertretung)..
Contipark Continentale Parkgaragen GmbH, Berlin(Rankestr. 13, 10789 Berlin). Prokura: 3.Rauchfuß-Hartenstein, Jürgen, geb. Rauchfuß, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
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