ConvaTec Vertriebs-GmbH, München (Sapporobogen 6-8, 80632 München). Die Verschmelzung wurde am 29.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 154472).
ConvaTec Vertriebs-GmbH, München (Sapporobogen 6-8, 80632 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft mit der "Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 154472) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ConvaTec Vertriebs-GmbH, München (Sapporobogen 6-8, 80637 München). Die "Mead Johnson Nutritionals GmbH", die "Bristol Arzneimittel GmbH", die "Squibb-von Heyden GmbH", die "Squibb Pharma GmbH", die Von Heyden Pharma GmbH", die Elektrochemische Gesellschaft Hirschfelde mbH", die "Salorpharma GmbH" und die BMS Zentrum für Forschung und Fortbildung im Gesundheitswesen GmbH", alle mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 2041, 94381, 94945, 87421, 89506, 6534, 51816 und 88424) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ConvaTec Vertriebs-GmbH, München (Sapporobogen 6-8, 80637 München). Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR, sowie acht weitere Erhöhung um jeweils 1.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 8 (Gesellschafterversammlung) und 10 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Die acht Kapitalerhöhungen um jeweils 1.000,00 EUR erfolgen zur Durchführung der Verschmelzung mit folgenden Gesellschaften, die alle ihren Sitz in München haben: 1. "Mead Johnson Nutritionals GmbH" 2. "Bristol Arzneimittel GmbH" 3. "Squibb-von Heyden GmbH" 4. "Squibb Pharma GmbH" 5. "Von Heyden Pharma GmbH" 6. "Elektrochemische Gesellschaft Hirschfelde mbH" 7. "Salorpharma GmbH" 8. "BMS Zentrum für Forschung und Fortbildung im Gesundheitswesen GmbH". Neues Stammkapital: 34.000,00 EUR.
ConvaTec Vertriebs-GmbH, München (Sapporobogen 6-8, 80809 München). Bestellt: Geschäftsführer: Tullgren, Andreas, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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