HRA 21047: Conze & Colsman GmbH & Co. KG., Velbert (Bonsfelder Str. 71, 42555 Velbert). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäߧ 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.
HRA 21047: Conze & Colsman GmbH & Co. KG., Velbert (Bonsfelder Str. 71, 42555 Velbert). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 31 Abs.2 HGB zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRA 21047: Conze & Colsman GmbH & Co. KG., Velbert (Bonsfelder Str. 71, 42555 Velbert). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 393 Absatz 1 FamFG,§ 31Absatz 2 HGB von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Conze & Colsman GmbH & Co. KG., Velbert (Bonsfelder Str. 71, 42555 Velbert). Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 28.02.2006 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 60/06). Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3 HGB von Amts wegen eingetragen.