Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main |
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a)
24.10.2023
Kraus
b)
Fall 11 |
HRB 47371: CorFinA AG, Frankfurt am Main, Friedensstraße 11, 60311 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Hochgesand, Axel, Kronberg im Taunus, * ‒.‒.‒‒.
HRB 47371: CorFinA AG, Frankfurt am Main, Friedensstraße 11, 60311 Frankfurt am Main. Bestellt als Vorstand: Bilstein, Axel, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
HRB 47371: CorFinA AG, Frankfurt am Main, Friedensstraße 11, 60311 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Stüber, Michael, Heidesheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Hochgesand, Axel, Kronberg im Taunus, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
HRB 47371:CorFinA AG, Frankfurt am Main, Friedensstraße 11, 60311 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Erax GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 90106) und mit der Life Science GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 37376) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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