Corbis Germany GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Corbis GmbH, Düsseldorf am 29.08.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Corbis Germany GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Corbis GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39389) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Corbis Germany GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 23.07.2012 mit der Corbis Zefa GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 10092) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Corbis Germany GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Biberfeld, Stefan Ernst, Paris/Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Skurczynska, Anna, London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Corbis Germany GmbH, Düsseldorf, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Davis, Stephen B., Seattle / USA, * ‒.‒.‒‒; McDonald, Susan K., Bellevue/USA, * ‒.‒.‒‒; Merritt, William M., Bougival/ Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Mitchell, James D., Snoqualmie/USA, * ‒.‒.‒‒; Wieberneit, Max, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Allen, Robert Barry, Woodinville/USA, * ‒.‒.‒‒; McCann-Lillie, Colleen Kathryn, Sammamish/USA, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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