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Cordial gUG (haftungsbeschränkt), Bremen (HRB 39131 HB)

Firmendaten

Anschrift
Ledaweg 3
28359 Bremen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 39131 HB
Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Cordial gUG (haftungsbeschränkt) aus Bremen ist im Handelsregister Bremen unter der Nummer HRB 39131 HB verzeichnet. Nach der Gründung am 16.03.2023 hat die Cordial gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '- die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO). - die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) - die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) - die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Nr. 11 AO) - die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) - die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) - die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 16 AO) - die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (§ 52 Abs. 2 Nr. 17 AO) - die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18 AO) - die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO) - die Förderung der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20 AO) - die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) - die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO) - die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO) -die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) - die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten (§ 52 Abs. 2 Nr. 26 AO).' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000,00 EUR. Die Cordial gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.06.2023)

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Registermeldungen 1

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen
1 a)
Cordial gUG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Bremen
Geschäftsanschrift:
Ledaweg 3, 28359 Bremen
c)
- die Förderung von Wissen-
schaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Nr. 1 AO).
- die Förderung der Religi-
on (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) -
die Förderung des öffentli-
chen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesund-
heitspflege, insbesondere
die Verhütung und Bekämpfung
von übertragbaren Krankhei-
ten, auch durch Krankenhäu-
ser im Sinne des § 67, und
von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2
Nr. 3 AO)
- die Förderung der Jugend-
und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2
Nr. 4 AO)
- die Förderung von Kunst
und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr.
5 AO)
- die Förderung des Denkmal-
schutzes und der Denkmal-
pflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6
AO)
- die Förderung der Erzie-
hung, Volks- und Berufsbil-
dung einschließlich der Stu-
dentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.
7 AO)
- die Förderung des Na-
turschutzes und der Land-
schaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschut-
zes, einschließlich des Kli-
maschutzes, des Küstenschut-
zes und des Hochwasserschut-
zes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
- die Förderung des Wohl-
fahrtswesens, insbesondere
der Zwecke der amtlich aner-
kannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer-Durchführungs-
verordnung), ihrer Unterver-
bände und ihrer angeschlos-
senen Einrichtungen und An-
stalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9
AO)
- die Förderung der Hilfe
für politisch, rassistisch
oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädig-
te und Kriegsgefangene, Zi-
vilbeschädigte und Behin-
derte sowie Hilfe für Op-
fer von Straftaten; Förde-
rung des Andenkens an Ver-
folgte, Kriegs- und Kata-
strophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Men-
schen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität
oder ihrer geschlechtlichen
Orientierung diskriminiert
werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10
AO)
- die Förderung der Rettung
aus Lebensgefahr (§ 52 Abs.
2 Nr. 11 AO)
- die Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und
Zivilschutzes sowie der Un-
fallverhütung (§ 52 Abs. 2
Nr. 12 AO)
- die Förderung internatio-
naler Gesinnung, der Tole-
ranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerver-
ständigungsgedankens (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO)
- die Förderung des Tier-
schutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14
AO)
- die Förderung der Entwick-
lungszusammenarbeit (§ 52
Abs. 2 Nr. 15 AO)
- die Förderung von Verbrau-
cherberatung und Verbrau-
cherschutz (§ 52 Abs. 2 Nr.
16 AO)
- die Förderung der Fürsorge
für Strafgefangene und ehe-
malige Strafgefangene (§ 52
Abs. 2 Nr. 17 AO)
- die Förderung der Gleich-
berechtigung von Frauen und
Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18
AO)
- die Förderung des Schut-
zes von Ehe und Familie (§
52 Abs. 2 Nr. 19 AO)
- die Förderung der Krimi-
nalprävention (§ 52 Abs. 2
Nr. 20 AO)
- die Förderung des Sports
(Schach gilt als Sport) (§
52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
- die Förderung der Heimat-
pflege, Heimatkunde und der
Ortsverschönerung (§ 52 Abs.
2 Nr. 22 AO)
- die Förderung der Tier-
zucht, der Pflanzenzucht,
der Kleingärtnerei, des tra-
ditionellen Brauchtums ein-
schließlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Fa-
schings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Frei-
funks, des Modellflugs und
des Hundesports (§ 52 Abs. 2
Nr. 23 AO)
-die allgemeine Förderung
des demokratischen Staatswe-
sens im Geltungsbereich die-
ses Gesetzes; hierzu gehören
nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art ver-
folgen oder die auf den kom-
munalpolitischen Bereich be-
schränkt sind (§ 52 Abs. 2
Nr. 24 AO)
- die Förderung des bürger-
schaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher
Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25
AO)
- die Förderung der Un-
terhaltung und Pflege von
Friedhöfen und die Förde-
rung der Unterhaltung von
Gedenkstätten für nichtbe-
stattungspflichtige Kinder
und Föten (§ 52 Abs. 2 Nr.
26 AO).
1.000 EUR a)
Ist ein Geschäftsführer be-
stellt, so vertritt er die Ge-
sellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsfüh-
rer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Heród, Krzysztof Janusz,
* ‒.‒.‒‒, Praszka/Polen
mit der Befugnis die Gesell-
schaft allein zu vertreten
Geschäftsführer:
2.
Lange, Krystian Teodor,
* ‒.‒.‒‒, Bremen
mit der Befugnis die Gesell-
schaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
16.03.2023
a)
24.05.2023
Schiffers

Historie 1

24.05.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Krzysztof Janusz Heród
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Krystian Teodor Lange
Geschäftsführer