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a)
Cordial gUG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Bremen
Geschäftsanschrift:
Ledaweg 3, 28359 Bremen
c)
- die Förderung von Wissen-
schaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Nr. 1 AO).
- die Förderung der Religi-
on (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) -
die Förderung des öffentli-
chen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesund-
heitspflege, insbesondere
die Verhütung und Bekämpfung
von übertragbaren Krankhei-
ten, auch durch Krankenhäu-
ser im Sinne des § 67, und
von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2
Nr. 3 AO)
- die Förderung der Jugend-
und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2
Nr. 4 AO)
- die Förderung von Kunst
und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr.
5 AO)
- die Förderung des Denkmal-
schutzes und der Denkmal-
pflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6
AO)
- die Förderung der Erzie-
hung, Volks- und Berufsbil-
dung einschließlich der Stu-
dentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.
7 AO)
- die Förderung des Na-
turschutzes und der Land-
schaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze
der Länder, des Umweltschut-
zes, einschließlich des Kli-
maschutzes, des Küstenschut-
zes und des Hochwasserschut-
zes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
- die Förderung des Wohl-
fahrtswesens, insbesondere
der Zwecke der amtlich aner-
kannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer-Durchführungs-
verordnung), ihrer Unterver-
bände und ihrer angeschlos-
senen Einrichtungen und An-
stalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9
AO)
- die Förderung der Hilfe
für politisch, rassistisch
oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinter-
bliebene, Kriegsbeschädig-
te und Kriegsgefangene, Zi-
vilbeschädigte und Behin-
derte sowie Hilfe für Op-
fer von Straftaten; Förde-
rung des Andenkens an Ver-
folgte, Kriegs- und Kata-
strophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Men-
schen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität
oder ihrer geschlechtlichen
Orientierung diskriminiert
werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10
AO)
- die Förderung der Rettung
aus Lebensgefahr (§ 52 Abs.
2 Nr. 11 AO)
- die Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und
Zivilschutzes sowie der Un-
fallverhütung (§ 52 Abs. 2
Nr. 12 AO)
- die Förderung internatio-
naler Gesinnung, der Tole-
ranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerver-
ständigungsgedankens (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO)
- die Förderung des Tier-
schutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14
AO)
- die Förderung der Entwick-
lungszusammenarbeit (§ 52
Abs. 2 Nr. 15 AO)
- die Förderung von Verbrau-
cherberatung und Verbrau-
cherschutz (§ 52 Abs. 2 Nr.
16 AO)
- die Förderung der Fürsorge
für Strafgefangene und ehe-
malige Strafgefangene (§ 52
Abs. 2 Nr. 17 AO)
- die Förderung der Gleich-
berechtigung von Frauen und
Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18
AO)
- die Förderung des Schut-
zes von Ehe und Familie (§
52 Abs. 2 Nr. 19 AO)
- die Förderung der Krimi-
nalprävention (§ 52 Abs. 2
Nr. 20 AO)
- die Förderung des Sports
(Schach gilt als Sport) (§
52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
- die Förderung der Heimat-
pflege, Heimatkunde und der
Ortsverschönerung (§ 52 Abs.
2 Nr. 22 AO)
- die Förderung der Tier-
zucht, der Pflanzenzucht,
der Kleingärtnerei, des tra-
ditionellen Brauchtums ein-
schließlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Fa-
schings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Frei-
funks, des Modellflugs und
des Hundesports (§ 52 Abs. 2
Nr. 23 AO)
-die allgemeine Förderung
des demokratischen Staatswe-
sens im Geltungsbereich die-
ses Gesetzes; hierzu gehören
nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art ver-
folgen oder die auf den kom-
munalpolitischen Bereich be-
schränkt sind (§ 52 Abs. 2
Nr. 24 AO)
- die Förderung des bürger-
schaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher
Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25
AO)
- die Förderung der Un-
terhaltung und Pflege von
Friedhöfen und die Förde-
rung der Unterhaltung von
Gedenkstätten für nichtbe-
stattungspflichtige Kinder
und Föten (§ 52 Abs. 2 Nr.
26 AO). |
1.000 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer be-
stellt, so vertritt er die Ge-
sellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsfüh-
rer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Heród, Krzysztof Janusz,
* ‒.‒.‒‒, Praszka/Polen
mit der Befugnis die Gesell-
schaft allein zu vertreten
Geschäftsführer:
2.
Lange, Krystian Teodor,
* ‒.‒.‒‒, Bremen
mit der Befugnis die Gesell-
schaft allein zu vertreten |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
16.03.2023 |
a)
24.05.2023
Schiffers |