HRB 104793: Corestate Condor TopCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Der Formwechsel ist mit notarieller Beurkundung des sogenannten Errichtungsakts in Luxemburg und Eintragung im dortigen Handelsregister (Registre de commerce et des sociétés, B241838) am 13.02.2020 wirksam geworden.
HRB 104793: Corestate Condor TopCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Corestate Condor S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit notarieller Beurkundung des sogenannten Errichtungsakts in Luxemburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104793: Corestate Condor TopCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HIGHSTREET Komplementär GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 112222) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104793: Corestate Condor TopCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Corestate Capital Vorratsgesellschaft mbH 1 mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98060) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104793: Corestate Condor TopCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über den geplanten grenzüberschreitenden Formwechsel eingereicht worden.1. Rechtsform, Firma und Sitz der beteiligten Gesellschaften An der grenzüberschreitenden identitätswahrenden Sitzverlegung / Formwechsel sind beteiligt:die Corestate Condor TopCo GmbH mit Satzungssitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, undderen alleinige Gesellschafterin ROSE HoldCo S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Geschäftsanschrift 4, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg.2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung / Formwechsel beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die Nummer der EintragungenDie Corestate Condor TopCo GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 104793.Die ROSE HoldCo S.à r.l. ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (registre de commerce et des sociétés) unter Nummer B 201485.3. neue Rechtsform, neue Firma und neuer Sitz der Gesellschaft Die Gesellschaft wird formgewechselt in eine Sociéte à responsabilité limitée nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Die Gesellschaft wird künftig unter der Firma Corestate Condor S.à r.l. ihren Satzungs- und Verwaltungssitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (4, Rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg) haben und eingetragen werden im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (registre de commerce et des sociétés). 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung / Umwandlung beteiligten Gesellschaft sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.Soweit die Gläubiger der Corestate Condor TopCo GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen einem (1) Monat nach dem Tag, an dem der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Sitzverlegung / Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Umwandlungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei Corestate Condor TopCo GmbH, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, eingeholt werden. III. Bestätigung der GeschäftsanschriftDie Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich unverändert in c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Dies ist auch weiterhin die inländische Geschäftsanschrift i.S.v. § 10 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
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