HRB 97311: Corix Capital GmbH, Frankfurt am Main, c/o Steuerbüro Hascher, Hebelstraße 11, 60318 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Corix Capital GmbH, Frankfurt am Main, c/o Steuerbüro Hascher, Hebelstraße 11, 60318 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Golz, Matthias, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Corix Capital GmbH, Frankfurt am Main, c/o Steuerbüro Hascher, Hebelstraße 11, 60318 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2013 mit Berichtigung vom 19.08.2013. Geschäftsanschrift: c/o Steuerbüro Hascher, Hebelstraße 11, 60318 Frankfurt am Main. Der Erwerb, die Verwaltung sowie der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen. Ausgenommen sind Geschäfte, deren Durchführung einer Erlaubnis (z.B. nach dem Gesetz über das Kreditwesen, § 34 c Gewerbeordnung oder dem Rechtsberatungsgesetz) bedarf. 168.750,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Golz, Matthias, Oberursel (Taunus), * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Corix Capital AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 57672). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.