HRB 130256 B: Cormoran GmbH, Berlin, Am Zirkus 2, 10117 Berlin. Gegenstand: Die Gründung und der Verkauf von Vorratsgesellschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammhang mit der Gründung, dem Erwerb, der Verwaltung und Liquidation von Gesellschaften sowie der Verwaltung fremder Immobilien. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.10.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 130256 B: Cormoran GmbH, Berlin, Am Zirkus 2, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Zirkus 2, 10117 Berlin
Cormoran GmbH, Berlin, Torstr. 138, 10119 Berlin. Firma: Cormoran GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Torstr. 138, 10119 Berlin Gegenstand: Gründung und Veräußerung von Vorratsgesellschaften sowie Erbringung von Dienstleitungen im Bereich der Firmengründung, Firmenverwaltung und Firmenliquidation Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Neukamp, Felix-Ernst, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.10.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CORMORAN AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 87861 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.10.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..