Cornus Immobilien- und Vermietungs GmbH, München, Am Eisbach 3, 80538 München.Die Verschmelzung wurde am 11.05.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 119398).
Cornus Immobilien- und Vermietungs GmbH, München, Am Eisbach 3, 80538 München.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der VCI Volta Center Immobilienverwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 119398) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cornus Immobilien- und Vermietungs GmbH, München, Am Eisbach 3, 80538 München.Geschäftsanschrift: Am Eisbach 3, 80538 München. Bestellt: Geschäftsführer: Kurock, Karlheinz, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wolff, Andrea, Pliening, * ‒.‒.‒‒.
Cornus Immobilien- und Vermietungs GmbH, München (Am Eisbach 3, 80538 München). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.10.2002 mit der HVB Projekt GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 89723) ist durch Aufhebung zum 30.09.2005 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.