Cosima Parfümerie GmbH, Speyer, Gilgenstr. 14, 67346 Speyer. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 und der Zustimmung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2011 mit der Cosima Parfümerie e.K. mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen HR A 60846) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Diese ist am 15.9.2011 erfolgt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt wird geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
67346 Speyer
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Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH