HRB 82337: Cosmoway GmbH, Düsseldorf, Tersteegenstr. 91, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 82337: Cosmoway GmbH, Düsseldorf, Tersteegenstr. 91, 40474 Düsseldorf. In der Handelsregistersache Firma Cosmoway GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 82337 erging am 10.01.2020 folgender Beschluss, erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 14.01.2020: Beteiligter: Athanasios Doukas als Geschäftsführer. Der Widerspruch des Geschäftsführers gegen die beabsichtigte Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wird zurückgewiesen. Gründe: Die Einleitung des Amtslöschungsverfahrens ist durch Verfügung vom 13.08.2019 erfolgt, nachdem durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 148/18) vom 16.07.2019 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen und diese Tatsache sowie die damit verbundene Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden war. Seinen gegen die Amtslöschung gerichteten Widerspruch hat der Geschäftsführer lediglich damit begründet, dass die Gesellschaft "nicht liquidiert" werde. Er hat nicht vorgetragen, dass die Gesellschaft noch über Aktivvermögen verfügt. Die Voraussetzungen für die Amtslöschung gemäß § 394 Abs. 1 FamFG liegen weiterhin vor. Das im Insolvenzverfahren eingeholte Gutachten, das das Gericht im Widerspruchsverfahren eingesehen hat, hat ergeben, dass kein Aktivvermögen der Gesellschaft mehr feststellbar ist. Die Durchführung der Amtslöschung ist ermessenfehlerfrei. Dem öffentlichen Interesse an der mit der Löschung verbundenen Klarheit des Handelsregisters steht kein berücksichtigungswürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung entgegen. Soweit der Geschäftsführer sinngemäß vorträgt, die Gesellschaft solle fortgeführt werden, ist dies bei der Ermessenentscheidung nach § 394 Abs. 1 FamFG unbeachtlich. Nach rechtskräftiger Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist die Gesellschaft kraft Gesetzes aufgelöst, § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG. Eine Fortsetzung der Gesellschaft können die Gesellschafter nicht beschließen, auch nicht, wenn der Gesellschaft neues Kapital zugeführt wird (vgl. OLG Köln, FGPrax 2010, 200; KG FGPrax 2017, 72; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rn. 1156). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Düsseldorf, den 10.01.2020gez. Coners Vizepräsident des Amtsgerichts
HRB 82337: Cosmoway GmbH, Düsseldorf, Tersteegenstr. 91, 40474 Düsseldorf. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRB 82337: Cosmoway GmbH, Düsseldorf, Tersteegenstr. 91, 40474 Düsseldorf. Infolge rechtskräftiger Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 InsO ist die Gesellschaft kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 17654: Cosmoway GmbH, Neuss, Osterather Straße 6 J, 41460 Neuss. Geschäftsanschrift: Tersteegenstr. 91, 40474 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf, HRB 82337) verlegt.
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