HRB 730587:Coswell GmbH, Siegelsbach, Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.12.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Coswell GmbH, Siegelsbach, Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 28.11.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.11.2013 mit der Aktiengesellschaft nach italienischem Recht "Coswell S.p.A.", Funo di Argelato (BO)/ Italien (Handelsregister Bologna: 02827560729, Register der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (REA) Bologna Nr. 336611) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Coswell GmbH, Siegelsbach, Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach. Die Gesellschaft hat am 24.09.2013 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Coswell S.p.A.", Funo di Argelato (BO) (Italien) (Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (REA) Bologna Nr. 336611) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der Coswell GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach steht ihnen das Recht auf Sicherheitsleistung zu, wenn sie der Ansicht sind, dass die Erfüllung ihrer noch nicht fälligen Forderung durch die Verschmelzung gefährdet ist. Voraussetzung für das Recht auf Sicherheitsleistung sind die Einreichung eines entsprechenden Antrags mit der Anmeldung der Forderung nach Grund und Höhe innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans / Verschmelzungsvertrags oder seines Entwurfs, die Glaubhaftmachung, dass das Forderungsrecht der Gläubiger vor bzw. bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden ist. Hinsichtlich des Anspruchs des Gläubigers ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen, § 122 j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Coswell GmbH unter deren Geschäftsanschrift Hauptstr. 85, 74936 Siegelsbach, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung und deren Höhe erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistungen spätestens zwei Monate nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs durch das Handelsregister schriftlich gefordert werden muss. Im Übrigen können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Rechte der Gläubiger der Coswell GmbH bei der INTERTREU GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bachstr. 5-7, 68165 Mannheim, Deutschland, tel. 0621440070, eingeholt werden. Die Gläubiger der Coswell S.p.A., deren Forderungen vor der Eintragung des Verschmelzungsplans in das Handelsregister entstanden sind, haben das Recht, sich gemäß Art. 2503 C.C. innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der laut Art. 2502- bis C.C. vorgesehenen Eintragung der Verschmelzung zu widersetzen. Die Verschmelzung wird 60 Tage nach der Eintragung des Verschmelzungsplans im Handelsregister Bologna umgesetzt, um den Gläubigern des Coswell S.p.A. die Ausübung des ihnen gemäß Art. 2503 C.C. zustehenden Widerspruchrechts zu ermöglichen. Im Übrigen können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Coswell S.p.A. bei der Coswell S.p.A., Via Gobetti 4, 40050 Funo (Bologna), Italien, Tel. Nr. 0039051664900, eingeholt werden. Im Hinblick auf die Rechte der Minderheitsgesellschafter der Coswell S.p.A. ist auszuführen, dass sich aus der Verschmelzung weder die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Art. 2437 C.C. noch eine Veränderung der Gesellschafterzusammensetzung ergibt. Da die übertragende Gesellschaft vollständig im Besitz der übernehmenden Gesellschaft steht, werden kein Umtauschverhältnis und keine neuen und andersartigen Modalitäten für die Zuweisung von Aktien oder Gewinnbeteiligungen festgelegt. Da zudem die übrnehmende Gesellschaft infolge der Verschmelzung vom italienischen Gesetz geregelt bleibt, ändern sich für die Gesellschafter der Coswell S.p.A. auf keine Weise die mit ihrem Status verbundenen Rechte sowie die Modalitäten für deren Ausübung.
Coswell GmbH, Rosenheim, (Max-Josefs-Platz 2, 83022 Rosenheim).Sitz verlegt nach Siegelsbach (nun AG Stuttgart HRB 730587).
Coswell GmbH, Siegelsbach, Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.1999 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 30.05.2007. Der Sitz ist von Rosenheim (Traunstein HRB 15768) nach Siegelsbach verlegt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 85, 74936 Siegelsbach. Gegenstand: Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von Körperpflegemitteln, Haushaltsprodukten und kosmetischen Produkten aller Art sowie Handel mit und Herstellung von sonstigen Waren aller Art. Gegenstand ist insbesondere auch Erwerb und Übertragung von Nutzungsrechten an Körperpflegemitteln, Haushaltsprodukten und kosmetischen Produkten aller Art, Vermarktung von Körperpflegemitteln, Haushaltsprodukten und kosmetischen Produkten, insbesondere solche, an denen fremde Unternehmen die Nutzungsrechte besitzen und die Vermarktung von Persönlichkeitsrechten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gualandi, Paolo, Castell Maggiore Bologna/Italien, * ‒.‒.‒‒; Gualandi, Michele, Bologna/Italien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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