Cosytronic, Computer - System - Electronic KG, Wissen, Köttinger Weg 118, 57537 Wissen.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Heinz, Heribert, Wissen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Cosytronic, Computer-System-Elektronic e.K., Wissen (Köttinger Weg 118, 57537 Wissen, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Computer-System-Electronic, insbesondere für Automatisierte Fertigungstechnik.). Nunmehr: Kommanditgesellschaft. Cosytronic, Computer - System - Electronic KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Heinz, Heribert, Wissen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Heinz, Daniel, Wissen, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist geändert. Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts im Betriebe des Geschäfts des Vorinhabers entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf den Gesellschafter COSYTEC Computer-System, Automations- u. Fertigungstechnik GmbH, Wissen, ist ausgeschlossen.
Cosytronic, Computer-System-Elektronic e.K., Wissen (Köttinger Weg 118, 57537 Wissen, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Computer - system - electronic, insbesondere für automatisierte Fertigungstechnik.). Einzelkaufmann. Inhaber: Heinz, Heribert, Wissen, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Cosytronic, Computer-System-Electronic GmbH mit Sitz in Wissen (Amtsgericht Montabaur HRB 3402) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 als Ganzes übernommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs.3 UmwG als bekannt gemacht gilt (d.h. : der Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenen Blätter erschienen ist) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.