Coty Deutschland GmbH, Mainz, Rheinstraße 4E, 55116 Mainz.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.01.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.01.2010 mit der COTY PRESTIGE LANCASTER GROUP GMBH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 6283) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55116 Mainz
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH