Court One Fashion GmbH, Halle (Westf.) (Neulehenstr. 8, 33790 Halle (Westf.)). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gerry Weber International Aktiengesellschaft mit Sitz in Halle am 13.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Court One Fashion GmbH, Halle (Westf.) (Neulehenstr. 8, 33790 Halle (Westf.)). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2005 mit der Gerry Weber International Aktiengesellschaft mit Sitz in Halle (Amtsgericht Gütersloh HRB 4779) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.