HRA 7230: Coveris Extrusion Germany GmbH & Co. KG, Warburg, Anton Böhlen-Str. 5, 34414 Warburg. Berichtigt: Geschäftsanschrift: Anton-Böhlen-Str. 5, 34414 Warburg. Name berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Rudolph, Janina, Borchen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7230: Coveris Extrusion Germany GmbH & Co. KG, Warburg, Anton Böhlen-Str. 5, 34414 Warburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Rudolf, Janina, Borchen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Bonnekessel, Christian, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7230: Coveris Extrusion Germany GmbH & Co. KG, Warburg, Anton Böhlen-Str. 5, 34414 Warburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bonnekessel, Christian, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7230: Coveris Extrusion Germany GmbH & Co. KG, Warburg, Anton Böhlen-Str. 5, 34414 Warburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.09.2017 wirksam geworden.
HRA 7230: Coveris Extrusion Germany GmbH & Co. KG, Warburg, Anton Böhlen-Str. 5, 34414 Warburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2017 Teile des Vermögens der Coveris Flexibles Deutschand GmbH mit Sitz in Warburg (Amtsgericht Paderborn HRB 8002) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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