Coveris GmbH, Barnstorf, Berliner Platz 12, 49406 Barnstorf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2013, 07.10.2013 und 08.11.2013 im Wege des Formwechsels in die Coveris AG mit Sitz in Barnstorf umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Walsrode HRB 204572) am 26.11.2013 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Coveris GmbH, Barnstorf, Berliner Platz 12, 49406 Barnstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen.
Coveris GmbH, Barnstorf, Dreeke 54a, 49406 Barnstorf. Geschäftsanschrift: Berliner Platz 12, 49406 Barnstorf. Bestellt als Geschäftsführer: Michael, Bartneck, Delmenhorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Coveris GmbH, Barnstorf, Dreeke 54a, 49406 Barnstorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2012. Geschäftsanschrift: Dreeke 54a, 49406 Barnstorf. Gegenstand: Die, insbesondere auch entgeltliche, Übernahme jedweder Mängelhaftung betreffend versorgungstechnische Anlagen, insbesondere Heizungsanlagen und Solaranlagen, insoweit, als die Übernahme der Mängelhaftung über die zwischen Besteller und ursprünglichem Unternehmer geltende (gesetzliche oder vereinbarte) Mängelhaftung hinausgeht, insbesondere auch durch Verlängerung der Verjährungsfrist. In diesem Zusammenhang können insbesondere auch Garantien übernommen und Wartungsverträge abgeschlossen werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koop-Brinkmann, Alois, Barnstorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.